1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertungen benannter Objekte.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
4. Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten/erteilen.
5. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
6. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sog. Share-Deals, ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,57% (inklusive Mehrwertsteuer) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o.ä.,zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57% vom Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechts. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.
7. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Nettomonatsmieten zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision von 3 Nettomonatsmieten zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
8. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter eine Provision von 2 Nettomonatsmieten zzgl. Umsatzsteuer.
9. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechts erhalten wir bei Ausübung des Vorkaufsrechts vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 3,57% des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inklusive Mehrwertsteuer.
10. Uns steht auch dann Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges Geschäft zustande kommt.
11. Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenen Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
12. Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts.
13. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
14. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages, neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
15. Hinsichtlich des Objektes ist Christian Wego-Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Unternehmung für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
16. Die Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
17. Erfüllungsort für die beidseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Sitz der Christian Wego-Immobilien, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Abs. 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
18. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.
20. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, insoweit eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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